| |
- Für Katastervermessungen / hoheitliche Vermessungen gelten zur Zeit die Kostenverordnung für das amtliche Vermessungs- und Geoinformationswesen des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.07.2006 (GVBl. LSA Nr. 24/2006) und der RdErl. des MI vom 19.06.2006 (MBl. LSA Nr. 28/2006)
- für Ingenieurvermessungen und markscheiderische Vermessungen gilt zur Zeit die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) in der Fassung von 2002
- Baugesetz novelliert
Seit dem 20. Juli 2004 ist eine Teilungsgenehmigung nach §19 BauGB nicht mehr erforderlich. Jedoch dürfen durch die Teilung eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen.
- Vermessungsrecht novelliert
Am 10. August 2004 ist die Novellierung des Vermessungs- und Katastergesetzes unter der Bezeichnung Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeo LSA) in Kraft getreten.
- Bauordnung LSA novelliert
Seit dem 20.Dezember 2005 gilt eine neue Bauordnung. Hier steht unter § 7:
"Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Anforderungen dieses Gesetzes oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften widersprechen."
- Bauordnung LSA novelliert
Seit dem 15.März 2006 gilt die am 08.Juni 2006 erschienene neue BauVorlVO. Hier ist unter § 11 definiert, welchen Inhalt ein Lageplan zum Bauantrag haben muss.
|